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Vertragsgrundlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die vertraglichen Grundlagen für Leistungen der greenpillow seibold püls solutions GbR – transparent gegliedert und schnell auffindbar.

Stand: 14.07.2026Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern
01

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Unternehmergeschäft

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.

1.2 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von greenpillow, insbesondere in den Bereichen:

  • Beratung und Konzeption,
  • Markenentwicklung und Design,
  • Text-, Foto-, Audio- und Videoproduktion,
  • Print- und Werbetechnik,
  • Webdesign und Softwareentwicklung,
  • Hosting, Wartung und technische Betreuung,
  • Suchmaschinenoptimierung,
  • Online-Marketing und Social-Media-Marketing,
  • Google Ads und sonstige Werbeplattformen,
  • Analyse, Tracking und Reporting.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Einzelauftrag oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung.

1.3 Abweichende Bedingungen

Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn greenpillow ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn greenpillow ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Rangfolge der Vertragsbestandteile

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen der Parteien,
  2. das jeweilige Angebot oder die jeweilige Leistungsbeschreibung,
  3. gegebenenfalls abgeschlossene Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung oder Vertraulichkeit,
  4. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.

1.5 Textform

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail.

Mündliche Vereinbarungen und Weisungen sollen zu Beweiszwecken in Textform bestätigt werden.

02

Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote

Angebote von greenpillow sind für die im Angebot genannte Dauer verbindlich. Ist keine Bindungsfrist angegeben, sind Angebote freibleibend.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • Annahme eines Angebots in Textform,
  • Unterzeichnung eines Vertrags,
  • schriftliche oder elektronische Auftragserteilung oder
  • den auf Wunsch des Kunden erfolgenden Beginn der Leistungserbringung.

2.2 Art der Leistungen

Je nach vereinbartem Leistungsgegenstand kann es sich bei den Leistungen von greenpillow um Dienst-, Werk-, Miet-, Lizenz- oder sonstige Leistungen oder um eine Kombination verschiedener Leistungstypen handeln.

Eine Beratungs-, Betreuungs-, Optimierungs- oder Managementleistung begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

2.3 Maßgeblicher Leistungsumfang

Greenpillow schuldet ausschließlich die im Angebot oder Einzelauftrag ausdrücklich beschriebenen Leistungen.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Entwürfe, Varianten, Korrekturen, Datenmigrationen, rechtliche Prüfungen, Wartungen, Schulungen, Dokumentationen oder die Herausgabe offener Dateien, sind nicht Bestandteil des Auftrags.

2.4 Leistungsänderungen

Greenpillow darf technische oder gestalterische Änderungen vornehmen, wenn diese:

  • zur vertragsgemäßen Umsetzung erforderlich sind,
  • den vereinbarten Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen und
  • dem Kunden zumutbar sind.

Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung mit dem Kunden.

2.5 Keine Rechts- oder Steuerberatung

Greenpillow erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.

Hinweise zu Impressum, Datenschutz, Werbeaussagen, Kennzeichnungspflichten, Gewinnspielen, Marken, Urheberrechten, Barrierefreiheit oder sonstigen rechtlichen Anforderungen stellen keine verbindliche rechtliche Prüfung dar.

Soweit nicht ausdrücklich eine Prüfung durch eine entsprechend qualifizierte externe Stelle beauftragt wird, ist der Kunde für die rechtliche Prüfung und Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote, Produkte, Dienstleistungen und Veröffentlichungen verantwortlich.

03

Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Bereitstellung von Informationen und Zugängen

Der Kunde stellt greenpillow rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Daten, Freigaben und Zugänge zur Verfügung.

Dies umfasst insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos, Videos und Audiodateien,
  • Produkt- und Leistungsinformationen,
  • Preise, Bedingungen und Werbeaussagen,
  • Markenrichtlinien,
  • Zugangsdaten und Berechtigungen,
  • technische Dokumentationen,
  • Ansprechpartner und Entscheidungsbefugnisse.

3.2 Ansprechpartner

Der Kunde benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner, der berechtigt ist, verbindliche Weisungen und Freigaben zu erteilen.

Erklärungen dieses Ansprechpartners darf greenpillow als verbindlich behandeln, sofern der Kunde greenpillow keine abweichende Vertretungsregelung mitgeteilt hat.

3.3 Richtigkeit und Vollständigkeit

Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen und Inhalte verantwortlich.

Greenpillow ist nicht verpflichtet, diese Angaben vollständig zu überprüfen. Erkennbare Widersprüche oder offensichtliche Fehler wird greenpillow dem Kunden im Rahmen des Zumutbaren mitteilen.

3.4 Rechte an Kundenmaterialien

Der Kunde versichert, dass er über sämtliche Rechte, Einwilligungen und Befugnisse verfügt, die für die Bearbeitung und vertragsgemäße Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte erforderlich sind.

Dies gilt insbesondere für:

  • Urheber- und Leistungsschutzrechte,
  • Marken- und Designrechte,
  • Persönlichkeits- und Bildrechte,
  • Musik- und Synchronisationsrechte,
  • Datenschutzrechte,
  • Rechte an Datenbanken und Software.

Der Kunde räumt greenpillow für die Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.

3.5 Freistellung

Der Kunde stellt greenpillow von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vertragsgemäßen Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder aufgrund verbindlicher Weisungen des Kunden geltend gemacht werden.

Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit greenpillow den Anspruch vorsätzlich oder fahrlässig selbst verursacht hat.

Greenpillow wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und die Rechtsverteidigung angemessen mit ihm abstimmen. Greenpillow wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche schließen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.6 Reaktions- und Freigabefristen

Der Kunde beantwortet Anfragen von greenpillow innerhalb der jeweils mitgeteilten oder nach den Umständen angemessenen Frist.

Bei zeitkritischen Kampagnen, Veröffentlichungen oder Produktionsabläufen kann greenpillow kürzere, angemessene Reaktionsfristen bestimmen.

3.7 Folgen fehlender Mitwirkung

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

Greenpillow ist berechtigt:

  • die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung auszusetzen,
  • frei gewordene Produktionszeiten anderweitig zu vergeben,
  • einen neuen Termin unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten festzulegen und
  • den hierdurch verursachten zusätzlichen Aufwand nach den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen.

Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.

04

Korrekturen, Änderungswünsche und Zusatzleistungen

4.1 Korrekturschleifen

Die Anzahl der im Honorar enthaltenen Entwurfs- und Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Soweit keine bestimmte Anzahl vereinbart ist, sind nur solche Korrekturen enthalten, die zur Herstellung der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit erforderlich sind.

4.2 Zusatzleistungen

Zusätzliche Varianten, nachträgliche Änderungen, neue Anforderungen, Umarbeitungen bereits freigegebener Leistungen sowie Arbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Zeitaufwand gesondert vergütet.

Dies gilt insbesondere, wenn Änderungen erforderlich werden aufgrund:

  • nachträglich geänderter Kundenwünsche,
  • unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,
  • verspätet bereitgestellter Inhalte,
  • Änderungen von Gesetzen, technischen Standards oder Plattformanforderungen,
  • Eingriffen des Kunden oder Dritter,
  • Änderungen bereits freigegebener Zwischenstände.

4.3 Auswirkung auf Termine

Änderungs- und Zusatzwünsche können zu einer Anpassung von Terminen, Fristen und Vergütung führen.

Greenpillow wird den Kunden hierauf hinweisen, soweit die Auswirkungen nicht offensichtlich sind.

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Termine, Leistungsfristen und höhere Gewalt

5.1 Verbindlichkeit von Terminen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Voraussetzung für die Einhaltung verbindlicher Termine ist die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Kunden.

5.2 Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Kunden

Verzögerungen, die durch verspätete Freigaben, fehlende Inhalte, nachträgliche Änderungen oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, hat greenpillow nicht zu vertreten.

5.3 Höhere Gewalt und externe Störungen

Greenpillow haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Umständen, die greenpillow nicht zu vertreten hat.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Naturereignisse und behördliche Maßnahmen,
  • Streiks und Arbeitskämpfe,
  • Krieg, Unruhen und Pandemien,
  • Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieversorgung,
  • nicht von greenpillow verursachte Cyberangriffe,
  • Ausfälle von Hosting-, Cloud- oder Plattformanbietern,
  • Störungen bei Google, Meta oder anderen Werbeplattformen,
  • Liefer- und Produktionsausfälle bei sorgfältig ausgewählten Dritten.

Die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Dauert die Störung länger als sechs Wochen an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdkosten sind zu vergüten.

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Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen

6.1 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelauftrag.

Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die angemessene und branchenübliche Vergütung. Zeitabhängige Leistungen werden nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung vereinbarten oder mitgeteilten Stundensatz abgerechnet.

6.2 Nettopreise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.3 Kostenvoranschläge

Kostenschätzungen und unverbindliche Budgetangaben sind keine Festpreise.

Ist erkennbar, dass eine unverbindliche Kostenschätzung wesentlich überschritten wird, wird greenpillow den Kunden informieren. Als wesentlich gilt im Regelfall eine voraussichtliche Überschreitung von mehr als 15 Prozent.

6.4 Abschlagszahlungen

Greenpillow kann bei Projektbeginn, bei Erreichen vereinbarter Meilensteine oder entsprechend dem Wert bereits erbrachter Leistungen angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

Vereinbarte Vorschüsse sind vor Beginn der betreffenden Arbeiten fällig.

6.5 Fälligkeit

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Bei Werkleistungen wird die Schlussvergütung grundsätzlich mit Abnahme fällig. Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Abschlagsansprüche bleiben unberührt.

6.6 Zahlungsverzug

Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale.

Greenpillow kann nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen aussetzen, wenn sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet.

6.7 Fremd-, Lizenz- und Mediakosten

Nicht im Honorar enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • Druck- und Produktionskosten,
  • Reise- und Versandkosten,
  • Hosting-, Domain- und Zertifikatskosten,
  • Stockmaterial, Bild-, Musik- und Schriftlizenzen,
  • Software- und Plug-in-Lizenzen,
  • Übersetzungen und externe Prüfungen,
  • Werbebudgets und Mediakosten,
  • Gebühren von Google, Meta oder sonstigen Plattformen,
  • Kosten externer Dienstleister.

Diese Kosten trägt der Kunde.

6.8 Künstlersozialabgabe

Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob auf die von greenpillow erbrachten Leistungen eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz besteht.

Eine gegebenenfalls anfallende Künstlersozialabgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung von greenpillow und vom Kunden unmittelbar an die zuständige Stelle abzuführen.

6.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

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Abnahme und Freigabe von Werkleistungen

7.1 Abnahme

Soweit greenpillow ein abnahmefähiges Werk schuldet, wird greenpillow dem Kunden die Fertigstellung anzeigen und ihn zur Abnahme auffordern.

Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2 Abnahmefrist

Greenpillow kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.

Das Werk gilt nach Ablauf dieser Frist als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.

7.3 Produktive Nutzung

Eine Abnahme liegt regelmäßig auch vor, wenn der Kunde das Werk ohne wesentlichen Vorbehalt produktiv nutzt, veröffentlicht, vervielfältigt, in Betrieb nimmt oder durch Dritte nutzen lässt.

Eine bloße Nutzung zu Prüf- oder Testzwecken gilt nicht als Abnahme.

7.4 Teilabnahmen

Bei abgrenzbaren Teilleistungen können Teilabnahmen vereinbart oder verlangt werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

7.5 Freigaben

Freigaben für Druck, Produktion, Veröffentlichung, Kampagnenstart oder Liveschaltung sind vom Kunden in Textform zu erteilen.

Der Kunde prüft vor der Freigabe insbesondere:

  • Texte, Zahlen und Preise,
  • Namen und Kontaktdaten,
  • Schreibweise und Grammatik,
  • Bildzuordnung und Bildrechte,
  • technische Funktionen,
  • Links und Zielseiten,
  • rechtliche Pflichtinformationen,
  • Werbeaussagen und Einschränkungen.

7.6 Folgen der Freigabe

Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass der freigegebene Stand seinen Vorgaben entspricht.

Für Fehler, die im freigegebenen Stand erkennbar waren und nach der Freigabe unverändert übernommen wurden, haftet greenpillow nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Freigabe entlastet greenpillow nicht für Fehler, die nach der Freigabe durch greenpillow verursacht wurden oder bei einer angemessenen Prüfung durch den Kunden nicht erkennbar waren.

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Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte

8.1 Rechte an Kundenmaterialien

Die Rechte an vom Kunden bereitgestellten Materialien verbleiben beim Kunden oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

8.2 Rechte von greenpillow

Entwürfe, Konzepte, Texte, Designs, Grafiken, Fotografien, Videos, Audioinhalte, Software, Quellcodes und sonstige Arbeitsergebnisse von greenpillow können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche nicht ausdrücklich übertragenen Rechte bei greenpillow beziehungsweise den jeweiligen Lizenzgebern.

8.3 Nutzungsrecht am finalen Arbeitsergebnis

Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte.

Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde am finalen, zur Verwendung freigegebenen Arbeitsergebnis ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den bei Auftragserteilung erkennbaren Vertragszweck.

Eine ausschließliche Rechteeinräumung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

8.4 Beginn der Rechteeinräumung

Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher auf das betreffende Arbeitsergebnis entfallender Forderungen.

Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung nur aufgrund einer ausdrücklichen vorläufigen Erlaubnis zulässig.

8.5 Bearbeitungen und Weitergabe

Der Kunde darf finale Arbeitsergebnisse bearbeiten und an mit der vertragsgemäßen Nutzung beauftragte Dienstleister weitergeben, soweit dies für den vereinbarten Zweck erforderlich ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Nutzung für andere Marken, Unternehmen oder Zwecke bedarf der Zustimmung von greenpillow, sofern keine weitergehenden Rechte vereinbart wurden.

8.6 Nicht ausgewählte Entwürfe

An nicht ausgewählten Entwürfen, Varianten, Konzepten, Präsentationen und Vorarbeiten werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

Diese dürfen ohne Zustimmung von greenpillow weder verwendet noch nachgeahmt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

8.7 Offene Dateien und Quellmaterial

Die Herausgabe offener Produktionsdateien, Rohdaten, Quellcodes, Projektdateien, editierbarer Layoutdateien oder sonstiger Ausgangsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Herausgabe kann von einer gesonderten Vergütung und der Klärung erforderlicher Drittanbieterrechte abhängig gemacht werden.

8.8 Drittanbietermaterialien

Für Schriften, Stockmaterialien, Musik, Plug-ins, Templates, Softwarekomponenten und sonstige Materialien Dritter gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

Greenpillow kann dem Kunden insoweit nur die Rechte einräumen, über die greenpillow selbst verfügt.

8.9 Schutzrechtsanmeldungen

Der Kunde darf finale Arbeitsergebnisse als Marke, Design oder sonstiges Schutzrecht anmelden, soweit ihm hierfür ausreichende Rechte eingeräumt wurden.

Greenpillow übernimmt ohne ausdrücklichen Prüfauftrag keine Gewähr für die Schutz-, Eintragungs- oder Kollisionsfreiheit.

09

Eigenwerbung und Vertraulichkeit

9.1 Referenznutzung

Nach der öffentlichen Einführung oder Veröffentlichung eines Projekts darf greenpillow:

  • den Namen und das Logo des Kunden nennen,
  • auf die Zusammenarbeit hinweisen und
  • öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse für das eigene Portfolio, Präsentationen, Wettbewerbe und Eigenwerbung verwenden.

9.2 Einschränkung der Referenznutzung

Die Referenznutzung ist ausgeschlossen, wenn:

  • ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde,
  • überwiegende Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen oder
  • die Veröffentlichung dem Kunden aus einem nachvollziehbaren Grund unzumutbar ist.

Der Kunde teilt entsprechende Einschränkungen möglichst bereits bei Auftragserteilung mit.

9.3 Vertrauliche Informationen

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

Gesetzliche Pflichten zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

10

Fremdleistungen und Produktion

10.1 Beauftragung Dritter

Greenpillow darf zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen.

Greenpillow bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener Vertragspflichten verantwortlich.

10.2 Fremdleistungen im Namen des Kunden

Soweit greenpillow Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, ist der Kunde unmittelbarer Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters.

Der Kunde erteilt greenpillow die hierfür erforderliche Vollmacht.

10.3 Fremdleistungen im eigenen Namen

Beauftragt greenpillow nach Vereinbarung Fremdleistungen im eigenen Namen und für Rechnung des Kunden, kann greenpillow einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen.

10.4 Produktionsfreigaben

Druck-, Werbetechnik- und sonstige Produktionsaufträge werden erst nach Freigabe des Kunden ausgelöst.

Greenpillow haftet nicht für Abweichungen, die auf branchenüblichen Produktions- oder Materialtoleranzen beruhen, sofern dadurch die vereinbarte Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

10.5 Produktionsüberwachung

Eine Produktionsüberwachung oder Prüfung von Andrucken, Mustern oder Prototypen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

10.6 Belegexemplare

Soweit körperliche Produkte hergestellt werden, stellt der Kunde greenpillow auf Wunsch bis zu drei einwandfreie Belegexemplare kostenfrei zur Verfügung, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

11

Besondere Bedingungen für Websites, Software und digitale Anwendungen

11.1 Technischer Leistungsumfang

Greenpillow erstellt Websites, Software oder digitale Anwendungen entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren technischen Rahmenbedingungen.

11.2 Drittanbietersoftware

Soweit Software, Systeme, Plug-ins, Themes, Schnittstellen oder Dienste Dritter eingesetzt werden, übernimmt greenpillow keine Gewähr dafür, dass diese dauerhaft verfügbar, unverändert, fehlerfrei oder mit künftigen Systemversionen kompatibel bleiben.

Greenpillow haftet jedoch für eine schuldhaft fehlerhafte Auswahl, Konfiguration oder Integration im Rahmen der übernommenen Vertragspflichten.

11.3 Wartung und Aktualisierung

Wartung, Updates, Sicherheitsüberwachung, Backups, Wiederherstellung, Hosting, Domainverwaltung, SSL-Zertifikate und laufende technische Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

11.4 Browser und Endgeräte

Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Optimierung für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Hauptversionen marktüblicher Desktop- und Mobilbrowser.

Eine identische Darstellung auf allen Endgeräten, Betriebssystemen und Browsern ist technisch nicht geschuldet.

11.5 Inhalte und Rechtstexte

Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

Dies betrifft insbesondere:

  • Impressum und Anbieterkennzeichnung,
  • Datenschutzinformationen,
  • Cookie- und Consent-Lösungen,
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen,
  • Widerrufs- und Verbraucherinformationen,
  • Preisangaben,
  • Pflichtkennzeichnungen,
  • Barrierefreiheitsanforderungen,
  • berufs- und branchenspezifische Angaben.

Die technische Einbindung solcher Inhalte durch greenpillow stellt keine rechtliche Prüfung dar.

11.6 Übergabe

Die Übergabe erfolgt in der vereinbarten Form, insbesondere durch Liveschaltung, Übertragung auf ein Hosting-System, Bereitstellung eines Downloads oder Übergabe eines Datenträgers.

12

SEO, Analyse und Tracking

12.1 Suchmaschinenoptimierung

Bei vereinbarten SEO-Leistungen wird greenpillow die Maßnahmen nach fachlichen Standards und bestem Wissen durchführen.

Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Sichtbarkeit, Besucherzahl, Umsatzsteigerung oder dauerhafte Platzierung wird nicht geschuldet.

12.2 Änderungen durch Suchmaschinen

Suchmaschinen können ihre Algorithmen, Richtlinien, Darstellungen und technischen Anforderungen jederzeit ändern.

Hieraus resultierende Veränderungen von Rankings oder Sichtbarkeit stellen keinen Mangel der Leistung von greenpillow dar, sofern greenpillow die Veränderung nicht schuldhaft verursacht hat.

12.3 Tracking und Analyse

Mess- und Trackingdaten können insbesondere durch folgende Umstände eingeschränkt oder verfälscht werden:

  • Einwilligungsentscheidungen von Nutzern,
  • Cookie- und Trackingbeschränkungen,
  • Browser- und Betriebssystemeinstellungen,
  • Adblocker,
  • geräteübergreifende Nutzung,
  • Modellierungs- und Attributionsverfahren,
  • Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietersystemen.

Greenpillow übernimmt deshalb keine Gewähr für eine vollständige oder hundertprozentig genaue Erfassung sämtlicher Nutzeraktionen.

12.4 Datenschutzrechtliche Verantwortung

Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Analyse-, Tracking- und Marketingmaßnahmen sowie für erforderliche Einwilligungen, Informationen und Konfigurationen verantwortlich.

Eine technische Einrichtung durch greenpillow ersetzt keine rechtliche Prüfung.

13

Besondere Bedingungen für Google Ads und andere Werbeplattformen

13.1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Einrichtung, Betreuung, Optimierung und Auswertung von Kampagnen auf Google Ads sowie entsprechend für andere Suchmaschinen-, Social-Media- und Werbeplattformen.

13.2 Verhältnis zum Plattformanbieter

Der jeweilige Plattformanbieter ist ein rechtlich und technisch selbstständiger Dritter.

Der Kunde schließt erforderliche Nutzungs-, Werbe- und Zahlungsvereinbarungen unmittelbar mit dem Plattformanbieter und akzeptiert dessen jeweils geltende Bedingungen und Richtlinien.

Greenpillow ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe des Plattformanbieters und kann diesen nicht zu Freischaltungen, Erstattungen, Prüfungen oder bestimmten Entscheidungen verpflichten.

13.3 Inhaberschaft und Zugriff auf das Werbekonto

Das Werbekonto wird grundsätzlich im Namen und für Rechnung des Kunden geführt.

Der Kunde erhält beziehungsweise behält jederzeit einen eigenen administrativen Zugriff auf sein Werbekonto. Greenpillow arbeitet regelmäßig über ein verknüpftes Verwaltungskonto oder einen gesonderten Benutzerzugang.

Die Verknüpfung mit einem Verwaltungskonto überträgt greenpillow kein Eigentum am Werbekonto.

Wird ein neues Werbekonto durch greenpillow eingerichtet, wird dem Kunden spätestens vor dem Kampagnenstart ein eigener administrativer Zugang eingeräumt.

Greenpillow wird den Kunden nicht dazu auffordern, persönliche Passwörter zu übermitteln, soweit die Plattform eine ordnungsgemäße Benutzer- oder Verwaltungskontoverknüpfung ermöglicht.

13.4 Verantwortlichkeit für Benutzer und Kontosicherheit

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • die Verwaltung seiner eigenen Benutzer,
  • die Sicherheit seiner Zugangsdaten,
  • die Einrichtung angemessener Sicherheitsmaßnahmen,
  • die Aktualität der hinterlegten Kontakt- und Zahlungsdaten und
  • die Entfernung nicht mehr berechtigter Benutzer.

Der Kunde informiert greenpillow unverzüglich über verdächtige Kontozugriffe, Sicherheitsvorfälle oder ihm bekannte unautorisierte Änderungen.

13.5 Werbebudget und Abrechnung

Das Werbe- oder Mediabudget wird im Angebot, Auftrag oder durch eine Weisung des Kunden in Textform festgelegt.

Werbekosten und Plattformgebühren sind nicht Bestandteil der Vergütung von greenpillow. Sie werden grundsätzlich unmittelbar durch den Plattformanbieter gegenüber dem Kunden abgerechnet.

Der Kunde sorgt für ein gültiges Zahlungsmittel und ausreichende Deckung.

13.6 Budgetaussteuerung durch die Plattform

Dem Kunden ist bekannt, dass Plattformen ein als durchschnittlich bezeichnetes Tagesbudget ungleichmäßig über einzelne Tage oder Zeiträume verteilen können.

Tageskosten können daher im Rahmen der jeweils geltenden Plattformregeln über dem rechnerischen Tagesdurchschnitt liegen. Maßgeblich für die Beurteilung der Budgeteinhaltung sind die vereinbarte Budgetart und die Abrechnungsregeln des Plattformanbieters.

Eine Budgetschwankung innerhalb der Regeln des Plattformanbieters stellt keinen Fehler von greenpillow dar.

Greenpillow wird das vom Kunden genehmigte Gesamt- oder Monatsbudget nicht bewusst erhöhen, sofern der Kunde eine solche Erhöhung nicht zuvor in Textform freigegeben hat.

13.7 Operativer Handlungsspielraum

Soweit nicht anders vereinbart, darf greenpillow innerhalb der freigegebenen Ziele und Budgets eigenständig übliche Optimierungen vornehmen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Anpassungen von Geboten und Gebotsstrategien,
  • Verschiebungen zwischen Kampagnen oder Anzeigengruppen,
  • Anpassungen von Zielgruppen und Keywords,
  • Ausschluss ungeeigneter Suchbegriffe oder Platzierungen,
  • Tests von Anzeigenvarianten,
  • Anpassungen von Zeit-, Geräte- und Standortsteuerungen,
  • Pausierung offensichtlich unwirtschaftlicher oder abgelehnter Anzeigen.

Eine gesonderte Freigabe ist erforderlich für:

  • eine Erhöhung des genehmigten Gesamt- oder Monatsbudgets,
  • die Bewerbung wesentlich anderer Produkte oder Leistungen,
  • die Erschließung neuer Länder oder erheblich abweichender Zielgruppen,
  • rechtlich oder wirtschaftlich besonders risikoreiche Kampagnen.

13.8 Änderungen durch den Kunden oder Dritte

Der Kunde darf aufgrund seines eigenen Zugriffs jederzeit Änderungen am Konto vornehmen oder Kampagnen pausieren.

Er informiert greenpillow über Änderungen, die die von greenpillow betreuten Kampagnen beeinflussen können.

Greenpillow haftet nicht für nachteilige Auswirkungen, die durch Änderungen des Kunden, anderer Agenturen, interner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter verursacht werden.

Dies gilt auch für sich widersprechende oder parallel vorgenommene Änderungen.

13.9 Inhalte, Werbeaussagen und Zielseiten

Der Kunde ist verantwortlich für die sachliche und rechtliche Zulässigkeit:

  • der beworbenen Produkte und Dienstleistungen,
  • der Preise und Verfügbarkeitsangaben,
  • der Werbeaussagen und Garantien,
  • der erforderlichen Hinweise und Einschränkungen,
  • der Zielseiten und Bestellprozesse,
  • der verwendeten Marken, Bilder und sonstigen Inhalte.

Der Kunde informiert greenpillow insbesondere über gesetzliche, berufsrechtliche oder branchenspezifische Werbebeschränkungen.

Greenpillow darf die Schaltung oder Fortsetzung einer Kampagne verweigern oder eine Kampagne vorläufig pausieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Gesetzes-, Rechte- oder Plattformverstoß bestehen.

13.10 Plattformrichtlinien, Ablehnungen und Kontosperrungen

Greenpillow wird Kampagnen unter Berücksichtigung der bei Erstellung erkennbaren Plattformrichtlinien einrichten.

Eine Garantie für die Freigabe oder dauerhafte Ausspielung von Anzeigen besteht nicht.

Greenpillow haftet nicht für:

  • Anzeigenablehnungen,
  • Einschränkungen der Anzeigenauslieferung,
  • Identitäts- oder Unternehmensprüfungen,
  • Kontosperrungen,
  • Richtlinienänderungen,
  • Änderungen von Anzeigenformaten,
  • Ausfälle oder technische Störungen der Plattform,

soweit diese Umstände nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von greenpillow verursacht wurden.

Greenpillow kann den Kunden bei Einsprüchen oder Prüfverfahren unterstützen, schuldet jedoch keine erfolgreiche Freischaltung oder Wiederherstellung des Kontos.

13.11 Kein bestimmter Werbeerfolg

Greenpillow schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Insbesondere werden nicht garantiert:

  • bestimmte Impressionen oder Klickzahlen,
  • bestimmte Anzeigenpositionen,
  • bestimmte Klickpreise,
  • eine bestimmte Zahl an Anfragen, Leads oder Verkäufen,
  • bestimmte Conversion-Raten,
  • ein bestimmter Cost-per-Acquisition,
  • ein bestimmter Return on Advertising Spend,
  • eine bestimmte Umsatz- oder Gewinnsteigerung.

Der Kampagnenerfolg hängt unter anderem vom Markt, Wettbewerb, Angebot, Preis, Budget, Kundenservice, der Qualität der Zielseite und Entscheidungen des Plattformanbieters ab.

13.12 Tracking und Conversion-Daten

Conversion- und Leistungsdaten können aufgrund technischer und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen unvollständig, verzögert, modelliert oder verschiedenen Kanälen unterschiedlich zugeordnet sein.

Greenpillow haftet nicht für Abweichungen zwischen Plattformdaten, Analysewerkzeugen, CRM-Systemen und tatsächlichen Geschäftsvorgängen, soweit greenpillow die Abweichung nicht schuldhaft durch eine fehlerhafte Einrichtung verursacht hat.

13.13 Kundenlisten und personenbezogene Daten

Der Kunde darf Kundenlisten, Kontaktinformationen oder andere personenbezogene Daten für Werbezwecke nur bereitstellen oder freigeben, wenn er hierzu rechtlich befugt ist.

Soweit greenpillow personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

13.14 Kontroll- und Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat jederzeit Zugriff auf sein Werbekonto und prüft laufende Kampagnen, Kosten und wesentliche Einstellungen in angemessenen, grundsätzlich wöchentlichen Abständen.

Er informiert greenpillow unverzüglich über erkennbare Unstimmigkeiten, unerwartete Kosten, fehlerhafte Anzeigen oder sonstige Auffälligkeiten.

Bei drohenden erheblichen Schäden ergreift der Kunde zumutbare Sofortmaßnahmen, insbesondere indem er betroffene Kampagnen selbst pausiert oder greenpillow unverzüglich zur Pausierung auffordert.

Diese Kontrollpflicht ersetzt nicht die ausdrücklich vereinbarten Überwachungs- und Betreuungspflichten von greenpillow.

Soweit ein Schaden durch eine verspätete Mitteilung oder unterlassene zumutbare Schadensminderung vergrößert wird, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Mitverschulden.

13.15 Fehlerkorrektur

Erkennt greenpillow einen eigenen Konfigurations- oder Bearbeitungsfehler oder wird ein solcher Fehler nachvollziehbar angezeigt, wird greenpillow den Fehler im Rahmen der technischen Möglichkeiten unverzüglich korrigieren.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Gewährleistungs- und Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.16 Ende der Betreuung

Mit Beendigung der Betreuung endet die Verpflichtung von greenpillow zur Überwachung, Optimierung und Reaktion auf Kontoereignisse.

Bestehende Kampagnen werden nicht automatisch beendet oder pausiert, sofern dies nicht vereinbart oder vom Kunden angewiesen wurde.

Der Kunde ist ab dem Ende des Betreuungszeitraums allein für die weitere Kontrolle und Verwaltung verantwortlich.

Greenpillow darf die Verknüpfung des eigenen Verwaltungskontos nach Vertragsende entfernen. Der eigene administrative Zugang des Kunden bleibt hiervon unberührt.

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Mängelrechte

14.1 Gesetzliche Mängelrechte

Bei mangelhaften Werkleistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.

14.2 Nacherfüllung

Greenpillow ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

Greenpillow kann nach eigener Wahl nachbessern oder die betroffene Leistung neu erbringen, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung dem Kunden zumutbar ist.

14.3 Mängelanzeige

Der Kunde zeigt erkennbare Mängel nach Übergabe oder Abnahme unverzüglich und möglichst konkret in Textform an.

Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.

14.4 Kein Mangel

Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei:

  • bloß subjektivem Nichtgefallen innerhalb des vereinbarten Gestaltungsspielraums,
  • geringfügigen, die Nutzung nicht beeinträchtigenden Abweichungen,
  • Fehlern aufgrund unrichtiger Kundenangaben,
  • nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter,
  • Änderungen von Drittanbietersoftware oder Plattformen nach der Abnahme,
  • fehlender Kompatibilität mit nicht vereinbarten Systemen,
  • branchenüblichen Produktions-, Farb- oder Materialabweichungen.

14.5 Verjährung von Mängelansprüchen

Mängelansprüche aus Werkleistungen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme.

Die Verkürzung gilt nicht bei:

  • vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
  • arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie,
  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder
  • sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
15

Haftung

15.1 Unbeschränkte Haftung

Greenpillow haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz und
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet greenpillow nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

15.3 Sonstige einfache Fahrlässigkeit

Im Übrigen ist die Haftung von greenpillow für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.4 Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn

Soweit greenpillow nur wegen einfacher Fahrlässigkeit haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit diese Schäden nicht nach Art und Umfang vertragstypisch und bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.

15.5 Datenverlust

Bei Verlust von Daten haftet greenpillow im Fall einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

Dies gilt nicht, wenn greenpillow die Datensicherung ausdrücklich als eigene Vertragspflicht übernommen hat.

15.6 Plattformen und Drittanbieter

Greenpillow haftet nicht für Handlungen, Entscheidungen, Ausfälle oder Leistungsänderungen selbstständiger Plattform- und Drittanbieter, soweit greenpillow diese nicht schuldhaft verursacht hat und kein eigenes Beschaffungsrisiko übernommen wurde.

15.7 Mitverschulden

Gesetzliche Regelungen über das Mitverschulden des Kunden bleiben unberührt.

Dies gilt insbesondere bei:

  • verspäteten oder unvollständigen Informationen,
  • unterlassenen Prüfungen und Freigaben,
  • fehlender Datensicherung,
  • unzureichender Zugangssicherung,
  • Eingriffen des Kunden oder Dritter,
  • verspäteter Meldung erkennbarer Fehler,
  • unterlassener zumutbarer Schadensminderung.

15.8 Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von greenpillow.

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Laufzeit, Kündigung und Leistungsunterbrechung

16.1 Einzelprojekte

Verträge über Einzelprojekte enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, soweit keine weitergehenden Betreuungs- oder Wartungsleistungen vereinbart wurden.

16.2 Laufende Leistungen

Laufzeit und Kündigungsfrist laufender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Fehlt eine ausdrückliche Regelung, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.

16.3 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für greenpillow liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt,
  • der Kunde erforderliche Mitwirkungen trotz angemessener Nachfrist dauerhaft verweigert,
  • der Kunde rechtswidrige Leistungen oder Veröffentlichungen verlangt,
  • eine Fortsetzung zu erheblichen Rechts-, Sicherheits- oder Reputationsrisiken führen würde,
  • der Kunde Zugänge missbräuchlich verwendet oder Sicherheitsanforderungen erheblich verletzt.

16.4 Vergütung bei Vertragsende

Bei Vertragsende vergütet der Kunde:

  • sämtliche bis zur Beendigung erbrachten Leistungen,
  • bereits beauftragte oder nicht mehr stornierbare Fremdleistungen,
  • vereinbarte Lizenz- und Produktionskosten sowie
  • einen gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Ausgleich.

Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.

17

Datenschutz

17.1 Datenschutzrechtliche Pflichten

Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

17.2 Verantwortungsbereiche

Jede Partei ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem eigenen Verantwortungsbereich zuständig.

Der Kunde ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und erteilten Verarbeitungsanweisungen verantwortlich.

17.3 Auftragsverarbeitung

Soweit greenpillow personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

17.4 Datenschutzinformation

Die Informationen zur Verarbeitung von Ansprechpartner-, Vertrags- und Kommunikationsdaten durch greenpillow werden in einer gesonderten Datenschutzinformation bereitgestellt.

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Schlussbestimmungen

18.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von greenpillow in Lichtenfels.

18.3 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lichtenfels, wenn der Kunde:

  • Kaufmann ist,
  • eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
  • ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
  • keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Greenpillow bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

18.4 Vertragsübertragung

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von greenpillow auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Geldforderungen und gesetzlich zwingende Abtretungsrechte bleiben unberührt.

18.5 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.